Stehen Minijobs vor dem Aus? Am 24. Juni 2026 stellte die Alterssicherungskommission der Bundesregierung einen Reformbericht vor. Darin empfiehlt sie, Minijobs künftig grundsätzlich wie reguläre Beschäftigungsverhältnisse in die Sozialversicherung einzubeziehen. Für viele Lotto-Annahmestellen, Kioske und Presseverkaufsstellen hätte eine solche Reform erhebliche Auswirkungen auf die Personalplanung.
Was genau schlägt die Kommission vor?
Die Empfehlung 26 des Berichts sieht vor, die Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherungspflicht bei Minijobs zu beenden und den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Beschäftigungsform weitgehend abzuschaffen. Ausnahmen soll es nach dem Vorschlag nur für Schülerinnen und Schüler geben. Die Kommission verbindet damit das Ziel, Menschen stärker sozial abzusichern und Anreize für reguläre Beschäftigung zu schaffen.
Wichtig: Eine Empfehlung ist noch kein Gesetz. Minijobs sind nach dem Rechtsstand vom 23. Oktober 2026 nicht abgeschafft. Die geltenden Regeln und die Verdienstgrenze von 603 Euro für das Jahr 2026 bestehen fort. Es gibt auch noch keinen verbindlichen Termin für eine Abschaffung.
Warum sind Minijobs für Lotto-Annahmestellen wichtig?
Viele kleine Geschäfte können ihre Personalstärke nicht gleichmäßig über den Tag auslasten. Der Bedarf steigt häufig bei hohem Kundenandrang, zu bestimmten Lottozeiten, am Wochenende oder während Urlaubs- und Krankheitsvertretungen. Minijobs ermöglichen Beschäftigten begrenzte Arbeitszeiten und Betrieben eine ergänzende, planbare Personalbesetzung.
Ein Wegfall der bisherigen Sonderregeln könnte andere Sozialversicherungsbeiträge, Verwaltungsabläufe und veränderte Nettoverdienste mit sich bringen. Wie hoch die tatsächlichen Folgen wären, hängt von einer künftigen gesetzlichen Ausgestaltung ab. Pauschale Prognosen zu Betriebsschließungen oder dem Verlust von Arbeitsplätzen lassen sich aus dem Kommissionsvorschlag allein nicht ableiten.
Was sagen Befürworter und Kritiker?
Die Kommission begründet ihren Vorschlag mit einer breiteren Rentenabsicherung und dem Ziel, Übergänge in umfangreichere Beschäftigung attraktiver zu machen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisierte am 24. Juni 2026 dagegen die mögliche Abschaffung. Er befürchtet erhebliche Nachteile für Teilzeitkräfte, Studierende, Rentner und Arbeitgeber, die Stoßzeiten abdecken müssen. Diese Befürchtungen sind Positionen des Verbands und keine bereits nachgewiesenen Folgen einer noch nicht beschlossenen Reform.
Nachtrag: Bundesregierung äußert sich im September 2026
In einer am 16. September 2026 veröffentlichten Antwort an den Bundestag betonte die Bundesregierung, sie wolle die Empfehlungen der Alterssicherungskommission im Gesamtzusammenhang behandeln. Konkrete gesetzliche Details zur Minijob-Frage seien noch in Arbeit. Auch die gesamtwirtschaftlichen Folgen eines Wegfalls der Sonderregeln könnten derzeit nicht eindeutig bestimmt werden.
Was ist aus Sicht der Lotto-Annahmestellen notwendig?
Änderungen am Beschäftigungsrecht müssen die Betriebsrealität kleiner Verkaufsstellen berücksichtigen. Dazu gehören ausreichende Übergangsfristen, klare Informationen zu Sozialabgaben und Bestandsschutzfragen sowie praktikable Regeln für Beschäftigte, die nur wenige Stunden arbeiten können oder möchten.
Der HLTV hält es für wichtig, die Auswirkungen auf inhabergeführte Betriebe sorgfältig zu prüfen. Faire soziale Absicherung und flexible Arbeitsmöglichkeiten sollten dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eine Reform der Minijobs darf keine unberücksichtigten zusätzlichen Belastungen für stationäre Verkaufsstellen schaffen.
Quellen: BMAS, Empfehlungen der Alterssicherungskommission 2026; Minijob-Zentrale, 25.06.2026; Handelsverband Deutschland, 24.06.2026; Deutscher Bundestag, 16.09.2026.
Redaktioneller Hinweis (Stand: 23. Oktober 2026): Dieser Beitrag wurde nachträglich recherchiert und veröffentlicht. Das Archivdatum orientiert sich am Anlass vom 24. Juni 2026; es entspricht nicht dem tatsächlichen Tag der Veröffentlichung.
