EU AI Act ab August 2026: Was Lotto-Annahmestellen und Einzelhandel beachten müssen

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Ab dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union weitere wichtige Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz. Der sogenannte EU AI Act betrifft nicht nur große Technologieunternehmen. Auch Lotto-Annahmestellen, Kioske sowie Tabak- und Pressefachgeschäfte können betroffen sein, wenn sie KI beispielsweise für Werbung, Social Media, Kundenservice oder Personalentscheidungen einsetzen. Doch welche Pflichten gelten tatsächlich und muss künftig jedes KI-Bild gekennzeichnet werden?

Worum geht es beim EU AI Act?

Der EU AI Act, offiziell die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, schafft gemeinsame Regeln für KI-Systeme innerhalb der Europäischen Union. Im Mittelpunkt steht ein risikobasierter Ansatz: Je größer die möglichen Gefahren für Sicherheit, Gesundheit oder Grundrechte sind, desto strengere Anforderungen gelten. Bestimmte besonders problematische Anwendungen sind verboten. Für andere KI-Systeme bestehen Transparenzpflichten oder, bei Hochrisiko-Anwendungen, weitergehende Vorgaben.

Das Gesetz soll Verbraucherinnen und Verbraucher schützen, ohne die Nutzung hilfreicher KI-Werkzeuge im Geschäftsalltag grundsätzlich zu verbieten. Ein einfacher Einsatz zur Unterstützung bei Texten oder Warenplanung ist deshalb nicht mit einem KI-System gleichzusetzen, das beispielsweise über die Auswahl von Bewerbern entscheidet.

Wann tritt der EU AI Act in Kraft?

Der AI Act ist bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten. Seine Vorschriften werden aber schrittweise wirksam:

2. Februar 2025: Erste Verbote bestimmter KI-Praktiken sowie Anforderungen zur Förderung der KI-Kompetenz gelten. 2. August 2025: Vorschriften für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck werden anwendbar. 2. August 2026: Ein großer Teil der Verordnung einschließlich wesentlicher Transparenzpflichten nach Artikel 50 wird anwendbar; die zuständigen Stellen beginnen mit der Durchsetzung. 2. Dezember 2026: Weitere Verbote sowie eine begrenzte Übergangsfrist für bestimmte technische Kennzeichnungspflichten laufen an beziehungsweise aus. 2. Dezember 2027: Die Regeln für bestimmte eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme gelten. 2. August 2028: Weitere Hochrisiko-Regeln für KI in bestimmten regulierten Produkten folgen.

Die späteren Hochrisiko-Fristen beruhen auf der im Juli 2026 wirksam gewordenen Vereinfachung des KI-Gesetzes, dem sogenannten Digital Omnibus. Eine pauschale Verschiebung aller KI-Pflichten auf 2027 oder 2028 gibt es nicht.

Welche Einzelhandelsbetriebe sind betroffen?

Entscheidend ist nicht die Betriebsgröße, sondern ob und wofür ein Unternehmen KI-Systeme einsetzt. Das kann beispielsweise ein Chatbot auf der Webseite, eine KI-Anwendung zur Erstellung von Werbung, ein Werkzeug zur Auswertung von Geschäftsdaten oder ein System zur Vorauswahl von Bewerbungen sein. Einzelhändler sind in vielen Fällen Nutzer beziehungsweise Betreiber fremder Systeme. Die besonders umfangreichen technischen Pflichten zur Entwicklung von KI liegen dagegen häufig bei den jeweiligen Anbietern.

Wer lediglich traditionelle Kassensoftware verwendet oder vollständig manuell arbeitet, wird nicht allein durch seine Eigenschaft als Lotto-Annahmestelle zum Betreiber eines KI-Systems. Ebenso macht die Verwendung einer normalen Suchfunktion nicht automatisch jede betriebliche Software zu einem KI-System im Sinne der Verordnung.

KI-Chatbots: Müssen Kunden informiert werden?

Ja, für KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, sieht Artikel 50 grundsätzlich eine Information darüber vor, dass die Kommunikation mit KI erfolgt. Eine Ausnahme besteht, wenn dies für eine angemessen informierte Person bereits offensichtlich ist. Wer etwa einen automatisierten KI-Kundenberater für Öffnungszeiten, Produkte oder Dienstleistungen auf seiner Webseite einsetzt, sollte prüfen, ob das System diese Information gut erkennbar bereitstellt.

Eine klare Formulierung könnte lauten: „Sie chatten mit einem KI-gestützten Assistenten.“ Bei zugekaufter Software sollte der Betrieb beim Anbieter erfragen, welche Transparenzfunktionen bereits eingebaut sind. Der Hinweis auf KI ersetzt keine anderen Informationspflichten, etwa nach der Datenschutz-Grundverordnung.

KI-Bilder in Werbung und Social Media: Wann braucht es eine Kennzeichnung?

Viele Geschäfte erstellen inzwischen Werbebilder, Hintergründe, Motive oder kurze Videos mithilfe künstlicher Intelligenz. Der AI Act schreibt jedoch nicht vor, jedes KI-unterstützte Bild pauschal mit einem sichtbaren Hinweis zu versehen. Eine Offenlegungspflicht für den Betreiber besteht insbesondere bei sogenannten Deepfakes: also künstlich erzeugten oder manipulierten Bild-, Ton- oder Videoinhalten, die realen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich authentisch wirken können.

Für den Einzelhandel ist deshalb wichtig, zwischen einer erkennbar gestalteten Werbegrafik und einer täuschend realistisch dargestellten Situation zu unterscheiden. Bei künstlich erzeugten, authentisch wirkenden Personen oder Produktinszenierungen kann eine transparente Kennzeichnung erforderlich sein. Technische maschinenlesbare Markierungen für bestimmte KI-Ausgaben sind wiederum vor allem eine Verpflichtung der Systemanbieter nach Artikel 50 Absatz 2 und nicht pauschal eine vom Ladeninhaber nachzurüstende Wasserzeichenpflicht.

Unabhängig vom AI Act dürfen Werbeaussagen oder Produktabbildungen Verbraucher nicht irreführen. KI darf beispielsweise nicht dazu führen, dass Größe, Material oder Eigenschaften eines angebotenen Artikels falsch dargestellt werden.

Müssen mit KI geschriebene Texte gekennzeichnet werden?

Für gewöhnliche Produktbeschreibungen, interne E-Mails oder alltägliche Werbetexte gibt es keine allgemeine KI-Kennzeichnungspflicht. Anders kann es bei veröffentlichten Texten sein, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen. Solche KI-generierten oder wesentlich manipulierten Texte müssen nach Artikel 50 Absatz 4 grundsätzlich offengelegt werden.

Eine wichtige Ausnahme gilt, wenn der Text tatsächlich einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung trägt. Für Vereinsmitteilungen, politische Stellungnahmen und informative Blogbeiträge kommt es daher besonders darauf an, dass Fakten und Quellen geprüft, Fehler korrigiert und die Freigabe verantwortungsvoll erteilt werden. Eine bloß formale Freigabe ohne inhaltliche Prüfung sollte nicht mit einer echten redaktionellen Kontrolle verwechselt werden.

Müssen Mitarbeiter im Umgang mit KI geschult werden?

Die Pflicht zur Förderung der KI-Kompetenz nach Artikel 4 gilt bereits seit Februar 2025. Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder betreiben, müssen angemessene Maßnahmen unterstützen beziehungsweise ergreifen, damit die damit befassten Personen die Chancen und Risiken der eingesetzten Systeme verstehen. Die im Sommer 2026 geänderte Regelung verlangt kein pauschales Zertifikat und kein bestimmtes garantiertes Kompetenzniveau. Umfang und Art der Maßnahmen richten sich nach dem tatsächlichen Einsatz.

In einer kleinen Lotto-Annahmestelle kann das beispielsweise bedeuten, Beschäftigten klare Regeln zu geben: Welche KI-Werkzeuge sind freigegeben? Welche Kunden- oder Geschäftsdaten dürfen nicht eingegeben werden? Wer prüft erzeugte Texte und Bilder? Und wann muss ein Mensch eine Entscheidung selbst treffen? Eine kurze, nachvollziehbare Unterweisung kann im Einzelfall sinnvoller sein als ein umfangreiches Schulungsprogramm.

Was ist bei Bewerbungen und Personalentscheidungen zu beachten?

KI zur automatisierten Bewertung oder Vorauswahl von Bewerbungen kann unter die Regeln für Hochrisiko-KI im Beschäftigungsbereich fallen. Die entsprechenden besonderen Pflichten werden nach dem aktualisierten Zeitplan grundsätzlich ab dem 2. Dezember 2027 anwendbar. Wer solche Systeme heute bereits einsetzen möchte, sollte dennoch frühzeitig mit dem Anbieter die rechtliche Einordnung und den menschlichen Kontrollprozess klären.

Schon seit Februar 2025 sind bestimmte KI-Anwendungen verboten, beispielsweise die Emotionserkennung am Arbeitsplatz, soweit keine gesetzliche Ausnahme etwa für medizinische oder sicherheitsbezogene Zwecke greift. Ein KI-System zur vermeintlichen Erkennung der Stimmung von Beschäftigten anhand von Gesichtsausdrücken ist daher besonders kritisch und grundsätzlich nicht zulässig.

Datenschutz und Verantwortung bleiben wichtig

Neben dem AI Act gelten die bisherigen Regeln weiter. Wer personenbezogene Daten in KI-Werkzeuge eingibt, muss insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung beachten. Das betrifft etwa Kundenanfragen, Bewerbungsunterlagen, Mitarbeiterdaten oder personenbezogene Verkaufsdaten. Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Lieferanteninformationen sollten ebenso geschützt werden.

Die Verantwortung für korrekte Preise, verlässliche Auskünfte und rechtmäßige Werbung bleibt beim Unternehmen. KI-Ergebnisse können unvollständig oder falsch sein. Gerade im Lotto-, Tabak- und Pressefachhandel sollten deshalb Informationen zu Jugendschutz, rechtlichen Vorgaben und Preisen nicht ungeprüft automatisiert veröffentlicht werden.

Was sollten Lotto-Annahmestellen jetzt konkret tun?

Ein guter erster Schritt ist eine einfache Bestandsaufnahme: Welche KI-Anwendungen werden tatsächlich genutzt? Anschließend sollten Betriebe mit Kundenkontakt prüfen, ob KI-Interaktionen angemessen offengelegt werden, ob realistisch manipulierte Medieninhalte eine Kennzeichnung benötigen und wer Inhalte vor ihrer Veröffentlichung kontrolliert. Für Mitarbeitende sollten leicht verständliche Nutzungsregeln bestehen. Bei KI-gestützten Personalentscheidungen und der Verarbeitung personenbezogener Daten ist besondere Sorgfalt erforderlich.

Ein zusätzlicher kostenpflichtiger KI-Dienst oder ein aufwendiges Compliance-System ist allein wegen des AI Act nicht automatisch nötig. Sinnvoll ist eine am Einsatz und am Risiko ausgerichtete Vorgehensweise. Verstöße können zwar behördliche Maßnahmen und Bußgelder nach sich ziehen; dabei sind jedoch die jeweils einschlägige Vorschrift und die besonderen Regeln zur Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen.

Fazit: Auch kleine Betriebe sollten ihre KI-Nutzung kennen

Der EU AI Act betrifft den stationären Einzelhandel vor allem dort, wo künstliche Intelligenz im Kundenkontakt, bei veröffentlichten Inhalten oder bei Entscheidungen über Menschen eingesetzt wird. Ab dem 2. August 2026 gelten zusätzliche Transparenzpflichten, während andere Anforderungen bereits vorher begonnen haben oder erst später folgen. Für Lotto-Annahmestellen und Fachgeschäfte kommt es darauf an, die eigenen Anwendungen realistisch einzuordnen, Mitarbeiter zu informieren und unnötige Bürokratie durch gezielte, praxisnahe Maßnahmen zu vermeiden.

Quellen und weiterführende Informationen

Redaktioneller Informationsstand: 31. Juli 2026. EU-Kommission: Durchsetzung und Transparenzpflichten ab 2. August (31.07.2026) · EU AI Act, Artikel 50: Transparenzpflichten · EU AI Act, Artikel 4: KI-Kompetenz · EU-Kommission: Zeitplan des AI Act einschließlich Digital Omnibus · EU-Kommission: FAQ zu Transparenz und Kennzeichnung · ZDFheute: KI-Kennzeichnung und EU AI Act (31.07.2026).