Der Bundestag beschloss am 3. Juni 2022 einen deutlichen Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns. Ab dem 1. Oktober 2022 sollte er 12 Euro je Zeitstunde betragen. Gleichzeitig wurde die Verdienstgrenze für Minijobs von zuvor 450 Euro auf 520 Euro monatlich angehoben und dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt.
Eine große Umstellung für kleine Betriebe
Im Jahr 2022 stieg der Mindestlohn in mehreren Stufen: von 9,82 Euro ab Januar über 10,45 Euro ab Juli auf 12 Euro ab Oktober. Der letzte Schritt beruhte auf einer gesetzlichen Sonderanhebung. Beschäftigte mit niedrigen Stundenlöhnen profitierten unmittelbar, Arbeitgeber mussten ihre Personal- und Kostenplanung überprüfen.
Für Lotto-Annahmestellen, die neben dem Lottoangebot häufig Presse, Tabakwaren und ergänzende Sortimente führen, sind lange Öffnungszeiten und schwankende Kundenfrequenz typisch. Personalbedarf entsteht daher auch in Stunden, in denen nur begrenzte Umsätze erzielt werden. Die Lohnuntergrenze wirkt sich auf jeden dieser Arbeitszeitanteile aus.
Warum gleichzeitig die Minijob-Grenze angepasst wurde
Die bisherige feste 450-Euro-Grenze wäre bei steigendem Mindestlohn zu einer zunehmend geringeren zulässigen Arbeitszeit geworden. Deshalb koppelte der Gesetzgeber die Grenze ab Oktober 2022 an eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Daraus ergab sich zunächst die neue Grenze von 520 Euro im Monat.
Auch der Übergangsbereich für sogenannte Midijobs wurde angepasst. Die neuen Regeln sollten den Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erleichtern und Fehlanreize begrenzen.
Für Annahmestellen zählt die Gesamtbelastung
Ein höherer Mindestlohn verbessert die Vergütung der betroffenen Beschäftigten. Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf einen Standort hängen allerdings auch von Provisionen, Miete, Warenerträgen und Personalstruktur ab. Der HLTV verweist in seiner Interessenvertretung auf die Notwendigkeit einer angemessenen Vergütung der stationären Lotteriedienstleistungen.
Quellen: BMAS, Bundestagsbeschluss vom 03.06.2022; BMAS, Mindestlohnerhöhungsgesetz und 520-Euro-Grenze; Deutscher Bundestag, 03.06.2022.
Redaktioneller Hinweis (Stand: 23. Oktober 2026): Dieser Beitrag wurde nachträglich recherchiert und veröffentlicht. Das Archivdatum orientiert sich am Anlass vom 3. Juni 2022; es entspricht nicht dem tatsächlichen Tag der Veröffentlichung.
