Mindestlohn 2026: 13,90 Euro je Stunde und 603-Euro-Grenze für Minijobs

Kommentare deaktiviert für Mindestlohn 2026: 13,90 Euro je Stunde und 603-Euro-Grenze für Minijobs

Mit Beginn des Jahres 2026 gelten neue Werte für die Beschäftigung im Einzelhandel: 13,90 Euro gesetzlicher Mindestlohn je Stunde und eine monatliche Minijob-Verdienstgrenze von 603 Euro. Auch Lotto-Annahmestellen müssen sicherstellen, dass Arbeitsverträge, Schichtpläne und Abrechnungen diese Vorgaben berücksichtigen.

Der Sprung gegenüber 2025

2025 lag der Mindestlohn bei 12,82 Euro. Die Erhöhung auf 13,90 Euro entspricht 1,08 Euro pro Stunde beziehungsweise rund 8,4 Prozent. Die Mindestlohnkommission hatte diese Stufe am 27. Juni 2025 empfohlen, die Bundesregierung setzte sie anschließend verbindlich um.

Ein Rechenbeispiel: Bei einer monatlichen Arbeitszeit von 80 Stunden beträgt die Differenz durch die neue Untergrenze rechnerisch 86,40 Euro brutto pro Monat, sofern zuvor genau der alte Mindestlohn gezahlt wurde. Hinzu kommen gegebenenfalls veränderte Arbeitgeberaufwendungen. Wer bereits mehr als 13,90 Euro zahlt, ist nicht unmittelbar in derselben Höhe betroffen.

Minijobs: 603 Euro im Monat

Mit dem höheren Mindestlohn steigt die dynamische Minijob-Grenze auf 603 Euro. Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro ergibt das rechnerisch rund 43,38 Arbeitsstunden pro Monat. Mehrere Beschäftigungen und vorhersehbare Sonderzahlungen sind bei der Einordnung nach den geltenden Regeln zu berücksichtigen.

In Lotto-Annahmestellen übernehmen Minijobber häufig Randzeiten, Krankheits- und Urlaubsvertretungen oder Unterstützung in Stoßzeiten. Eine verlässliche Einsatzplanung ist deshalb wichtig. Die Beschäftigungsform selbst bleibt Anfang 2026 weiterhin gesetzlich zulässig.

Was bedeutet das für die Vergütung der Verkaufsstellen?

Höhere Personalaufwendungen treffen auf Ladenmiete, Energie, Technik und weitere Betriebskosten. Zugleich erbringen Annahmestellen persönliche Beratungs- und Abwicklungsleistungen für LOTTO Hessen. Damit wohnortnahe Angebote aufrechterhalten werden können, ist eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung nötig.

Zum 1. Januar 2027 ist bereits die nächste Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro festgesetzt. Sie wird in einem eigenen HLTV-Beitrag zu 2027 erläutert.

Quellen: BMAS, Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung; Minijob-Zentrale, Grenze und Stundenberechnung 2026.

Redaktioneller Hinweis (Stand: 23. Oktober 2026): Dieser Beitrag wurde nachträglich recherchiert und veröffentlicht. Das Archivdatum orientiert sich am Anlass vom 1. Januar 2026; es entspricht nicht dem tatsächlichen Tag der Veröffentlichung.